
Amtsblatt der Gemeinde Kürten
Jahrgang 05 • Nr. 15 • 8. April 2009 • www.kuerten.de
Amtliche Bekanntmachung
Offenlegung von Bauleitplanungen
Der Planungs-, Verkehrs -und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 02.04.2009 die Aufstellungsbeschlüsse zu nachfolgenden Bauleitplanungen gefasst. Die Planbereiche entnehmen Sie bitte den nachstehenden Übersichtsplänen.
• Bebauungsplan 14/1 (Meiersberg), 1. vereinfachte Änderung
• Bebauungsplan 82 (Am Pohlbach)
Bebauungsplan 14/1 (Meiersberg), 1. vereinfachte Änderung
Mit Genehmigung des Rhein: Berg. Kreises vom 17.07.1995. Kontrollnummer 678
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan 14/I (Meiersberg) zu ändern, um dem im Änderungsbereich ansässigen Lebensmittelmarkt eine Erweiterung zu ermöglichen. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung der Baugrenzen und damit verbunden die Verlagerung eines geringfügigen Teils der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück.
Bebauungsplan 82 (Am Pohlbach)
Mit Genehmigung des Rhein: Berg. Kreises vom 17.07.1995, Kontrollnummer 678
Der Bebauungsplan 82 (Am Pohlbach) wird aufgestellt, um die als Gärten genutzten Grundstücksflächen entlang der Straße „Unterfeld" einer Bebauung zuführen zu können.
Die Entwürfe der Planungen mit Begründungen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 16.04.2009 bis einschließlich 18.05.2009 im Rathaus der Gemeinde Kürten, Fachbereich 6, Planen und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Planungen können auch im Internet unter unter Aktuelle Planverfahren eingesehen werden. Da die Planungen im vereinfachten bzw. im beschleunigten Verfahren (§§13 und 13 a BauGB) aufgestellt werden, wurde jeweils auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.
Nach der oben angegebenen Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Schriftliche Stellungnahmen zu den Planungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Fachbereich 6, Planen und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten.
Kürten, den 03.04.2009 Ulrich Michael lwanow Bürgermeister