Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 98/1 der Stadt Bensberg

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 98/1 der Stadt Bensberg

Amtliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 98/1 der Stadt Bensberg

Der Regierungspräsident hat den vom Rat der Stadt Bensberg beschlossenen Bebauungsplan Nr. 98/1 für den Planbereich „Friedrich-Offermann-Straße" mit seiner Verfügung vom 11. Januar 1974 — Az.: 34.4.1-30-516/73 -- wie folgt genehmigt:
„Auf Grund des § lt des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. i S. 341) genehmige ich hiermit den vom Rat der Stadt. Bensberg als Satzung beschlossenen nenen Bebauungsplan Nr. 98/1 für den Planbereich „Friedrich-OffermannStraße."
Im Auftrag: gez. Precht
Der Bebauungsplan Nr. 98/1 liegt mit Begründung vom 11. Februar bis zum 12. März 1974 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, Zimmer 326, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Er kann auch nach Ablauf dieser Zeit dort eingesehen werden. Das vom Plan betroffene Gebiet ist aus dem unten abgedruckten Lageplan zu ersehen. Die Genehmigung sowie Ort und Zeit der Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Bensberg, den 4. Februar 1974
gez. Dr. Müller-Frank Bürgermeister

Kölner Stadt-Anzeiger


Quelle: 
KStA-19740213 (Kölner Stadt-Anzeiger)
Freigabe: 
Freigabe durch Kölner Stadt-Anzeiger mit email vom 18. Juli 2008
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