Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 1245 – Neuenhauser Weg

Stadt Bergisch Gladbach
Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 1245
Der Rat der Stadt hat am 23. 09. 2008 den Bebauungsplan
Nr. 1245 – Neuenhauser Weg
als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen dem Neuenhauser Weg und der Wohnbebauung 'Im Plackenbruch'.
Hinweise:
1. Der Bebauungsplan einschließlich der Begrundung und der zusammenfassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz zu jedermanns Einsicht während der Offnungszeiten bereit gehalten. Allgemeine Offnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis, mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. über den Inhalt des Bebauungsplanes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
2. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuches beachtlichen Verletzung der Vorschriften uber das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flachennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes eintreten sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschadigungsanspruchen wird hingewiesen.
4. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW während des Bebauungsplanverfahrens kann gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß offentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Der Bereich des Bebauungsplans ist nachstehend abgedruckt. Bergisch Gladbach, 30. 01. 2009
Klaus Orth

Quelle: 
KStA-20090205-S46
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