
Bekanntmachungen
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Der Planungsausschuss als zuständiges Ratsgremium hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 u. a. folgenden Beschluss gefasst:
Bebauungsplan Nr. 5423 – Industrieweg
Gemäß § 2 in Verbindung mit den §§ 8 ff. Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan
Nr. 5423 – Industrieweg
als verbindlicher Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (qualifizierter Bebauungsplan) aufzustellen.
Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).
Der Bebauungsplan umfasst das Areal zwischen Kölner Straße, Neuenweg und altem Bahndamm.
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplanen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans kann beim Fachbereich 6 – Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-WagenerPlatz während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Offnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Karte enthält keine Planungsabsichten. Bergisch Gladbach, 4.11.2008
Klaus Orth
| Anhang | Größe |
|---|---|
| KStA-20081105-S35.pdf | 209.83 KB |