Umlegungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach


Umlegungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach
Umlegungsbeschluss
Der Planungsauschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 27. 3. 2007 die Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5539
-    Obereschbach - angeordnet.
Dem gemäß beschließt der Umlegungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 25. 9. 2008 aufgrund des § 47 des Baugesetzbuches
-BauGB -, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 12. 2006 (BGBl. I S. 3316), das Umlegungsverfahren für das Gebiet „Obereschbach" einzuleiten. Das Umlegungsgebiet liegt zwischen der Straße Obereschbach - L 136 - und der Bundesautobahn A4 (siehe Ubersicht).
Die betroffenen Grundstücke haben die Katasterbezeichnungen:
Gemarkung Bensberg-Honschaft, Flur 5, Flurst. Nr. 443 tlw.,
Gemarkung Bensberg-Honschaft, Flur 9, Flurst. Nr. 120, 160 tlw., 162 tlw., 531, 460, 461 u. 462
Der Umlegungsausschuss behält sich vor, im Laufe des Verfahrens das Umlegungsgebiet zu unterteilen oder Teil - Umlegungsgebiete wieder zu einem einheitlichen Umlegungsgebiet zusammenzufassen, falls sich dies im Interesse einer möglichst raschen und reibungslosen Abwicklung der Umlegung als zweckmäßig erweisen sollte.
Begründung
Der vorgenannte Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5539 - Obereschbach - ist mit Blick auf die planungs-rechtlichen Festsetzungen ungeordnet. Die Eigentumsstruktur lässt eine privatrechtliche Einigung über die notwendigen Bo¬denordnungsmaßnahmen nicht erwarten.
Die Anhörung der betroffenen Eigentümer zum vorgesehenen Beschluss ist in der Zeit vom 31. 1. 2008 - 31. 3. 2008 durchgeführt worden. Es wurden keine Einwände vorgebracht.
Die Umlegung ist erforderlich, um das bezeichnete Gebiet in der Weise neu zu ordnen, dass entsprechend den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
1. Die nicht im Grundbuch eingetragenen Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstückes sowie die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an einem solchen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstückes berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstückes beschränkt, werden hiermit gemäß § 50 Abs. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - aufgefordert, diese Rechte innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses in Bergisch Gladbach, Rathaus Bensberg, Zimmer E 15, anzumelden.
2. Werden diese Rechte erst nach dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer dem Anmeldenden zur Glaubhaftmachung seines Rechtes gesetzten Frist nachgewiesen, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 50 Abs. 3 BauGB gegen sich gelten lassen.
3. Der Inhaber eines in Nummer 1 bezeichneten Rechtes muss nach § 50 Abs. 4 BauGB die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung in Lauf gesetzt worden ist.
Verfügungs- und Veränderungssperre
Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung des Umlegungsplanes dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstückes oder Grundstücksteiles eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,
3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,
4. genehmigungs- , zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
Die Bestandskarte weist die bisherige Lage, Größe und Nutzung der Grundstücke aus und bezeichnet die Eigentümer. In dem Bestandsverzeichnis sind die Grundstücke unter Benennung ihrer Eigentümer, der grundbuch- und katastermäßigen Bezeichnung sowie die in Abteilung II des Grundbuches eingetragenen Lasten und Beschränkungen aufgeführt.
Bestandskarte und Bestandsverzeichnis werden gemäß § 53 Abs. 2 BauGB bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Rathaus Bensberg, Zimmer E 15, in der Zeit vom 9.10.2008 - 10.11.2008 öffentlich ausgelegt. Sie können dort werktags (außer samstags) während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Einsichtnahme in das Bestandsverzeichniss ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss über die Einleitung des Umlegungsverfahrens (Umlegungsbeschluss) kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.
Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet das Landgericht
-    Kammer für Baulandsachen - in Köln.
Der Antrag ist bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach einzureichen (Postanschrift: 51462 Bergisch Gladbach).
In dem Verfahren vor der Baulandkammer des Landgerichts Köln können Anträge zur Hauptsache nur durch einen bei einem Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden.
Falls die Frist zur Stellung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.

Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2006 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Fachbereich Grundstückswirtschaft und Wirtschaftsförderung"
I. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat folgenden Prüfungsvermerk erlassen:
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Fachbereich Grundstückswirtschaft und Wirtschaftsförderung. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 18.3.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Fachbereiches Grundstückswirtschaft und Wirtschaftsförderung der Stadt Bergisch Gladbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Wilma Wiegand
II. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 24.6.2008 den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 wie folgt festgestellt:
1. gemäß § 26 Abs.2 EigVO die Bilanz zum 31. 12. 2006
in Aktiva und Passiva mit    259870289,78 €
die Gewinn- und Verlustrechnung
mit einem Jahresüberschuss von    139446,05 €
2. gemäß § 26 Abs. 2 EigVO den Lagebericht 2006,
3. Der Jahresabschluss 2006 von 139446,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die laut Wirtschaftsplan für das Berichtsjahr beschlossene Abführung an den städtischen Haushalt von 410000,00 € mindert den Gewinnvortrag der Vorjahre entsprechend.
III. Der Jahresabschluss kann bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Bürgerbüro Stadtmitte, Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9, montags und dienstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Bergisch Gladbach, den 26.9.2008    Klaus Orth
Bergisch Gladbach, den 25.9.2008    Der Vorsitzende: Dr. Rabe

Quelle: 
KStA-20081004-S55 (Kölner Stadt-Anzeiger)
Freigabe: 
öffentlich