Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 2433 - Tannenbergstraße


Stadt Bergisch Gladbach
Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Der Planungsausschuss als zuständiges Ratsgremium hat in seiner Sitzung am 04.06.2009 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Bebauungsplan Nr. 2433 - Tannenbergstraße - I. Gemäß § 2 in Verbindung mit den §§ 8 ff Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan Nr. 2433 - Tannenbergsfraße - als verbindlicher Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (qualifizierter Bebauungsplan) aufzustellen.
Der Bebauungsplan betrifft den Bahnübergang Tannenbergstraße und dessen Ersatz durch eine Bahnunterführung. Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).
II. Der Bebauungsplan Nr. 2433 - Tannenbergstraße - ist unter Beifügung der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gern. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans findet in der Zeit
vom 16.09. bis 16.10.2009
beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz statt.
Für das Plangebiet liegen Stellungnahmen oder Gutachten zu Verkehr, Lärmimmissionen, Luftschadstoffen sowie Eingriffen in Natur und Landschaft vor und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann schriftlich oder zu Protokoll zu den Planungsabsichten äußern. Schriftliche Anregungen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 - Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach.
Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung nach Rechtskraft des Bebauungsplans unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Bereich des Bebauungsplans ist nachstehend abgedruckt.
Bergisch Gladbach, 01.09.2009
Klaus Orth

Quelle: 
KStA-20090905-s54-3 (Kölner Stadt-Anzeiger)
Freigabe: 
öffentlich
dahin