
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Der Planungsausschuss als zuständiges Ratsgremium hat in seiner Sitzung am 04.06.2009 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Bebauungspläne Nr. 52a und 52b - Schloßstraße - I. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist das Verfahren für die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 52a und Nr. 52b - Schloßstraße - einzuleiten.
II. Für die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 52a und Nr. 52b - Schloßstraße - ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mittels Aushang durchzuführen.
Die Bebauungspläne umfassen das Straßengeviert der Steinstraße (bis zur Hausnummer 3) / Kölner Straße / Schloßstraße (bis zu einem Teilstück der Hausnummer 18a/18). Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).
Der Beschluss zur Aufhebung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich der aufzuhebenden Pläne für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Die Notwendigkeit der Aufhebung ergibt sich daraus, dass die Ziele der Bebauungspläne Nr. 52a und 52b einer städtebaulichen Neuordnung und Erweiterung von Verkaufsflächen weitestgehend umgesetzt sind. Die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke sind entlang der Schloß- und Steinstraße entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne nahezu vollständig überbaut. Die Bebauungspläne sind zur Regelung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung heute nicht mehr erforderlich.
Mit der Aufhebung der Bebauungspläne richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in dem betreffenden Geltungsbereich zukünftig nach den Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die aufzuhebenden Bebauungspläne werden
vom 07.09.2009 bis 05.10.2009
beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz ausgehängt.
Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während des Aushangs kann sich jedermann schriftlich oder zu Protokoll zu den Planungsabsichten äußern. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 - Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach.
Der Planbereich der Bebauungspläne ist nachstehend abgedruckt. Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, 01.09.2009 Klaus Orth