
Die Gemeinde Kürten
Teil 1 Amtsblatt der Gemeinde Kürten
Jahrgang 05 • Nr. 25.17. Juni 2009 • www.kuerten.de
Amtliche Bekanntmachung
Offenlegung von Bauleitplanungen
Der Planungs-, Verkehrs -und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seinen Sitzungen am 02.04.2009 und am 04.06.2009 die Aufstellungsbeschlüsse zu nachfolgenden Bauleitplanungen gefasst.
Bebauungsplan 62 (Dürscheid-Nord), 4. vereinfachte Änderung Bebauungsplan 39 (Olpe-Süd), 16. vereinfachte Änderung
Die Planbereiche entnehmen Sie bitte den nachstehenden Übersichtsplänen.
Bebauungsplan 62 (Dürscheid-Nord), 4. vereinfachte Änderung
Mit Genehmigung des Rhein.-Berg. Kreises vom 17.07.1995, Kontrollnummer 678
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan 62 (Dürscheid-Nord) zu ändern, um in den privaten Grünflächen im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes zukünftig Zauneinfriedungen zulassen zu können. Weiterhin werden die für den gesamten Geltungsbereich geltenden Textlichen Festsetzungen weniger eng gefasst, um auch in begrenztem Maße die Pflanzung von Zier- und Nadelgehölzen zu ermöglichen.
Bebauungsplan 39 (Olpe-Süd); 16. vereinfachte Änderung
Mit Genehmigung des Rhein.-Berg. Kreises vom 17.07.1995, Kontrollnummer 678
Die Änderung des Bebauungsplanes 39 (Olpe-Süd) erfolgt, um die Erweiterung der Kindertagesstätte in Form eines eingeschossigen Anbaus an der Nordwestseite der bestehenden Kindertagesstätte zu ermöglichen.
Die Entwürfe der Planungen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 24.06.2009 bis einschließlich 31.07.2009 im Rathaus der Gemeinde Kürten, Fachbereich 6, Planen und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Planungen können auch im Internet unter www.kuerten.de unter Aktuelle Planverfahren eingesehen werden. Eine Umweltprüfung wird für die oben genannten Planungen nicht durchgeführt.
Nach der oben angegebenen Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Schriftliche Stellungnahmen zu den Planungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Fachbereich 6,Planen und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten.
Kürten, den 09.06.2009 Willi Hembach Allgemeiner Vertreter