Teilungsvertrag über das Gladbacher Mühlengut

21. Oktober 1848.

Teilungsvertrag über das Gladbacher Mühlengut

Auf Anstehen

  1. des Herrn Urban Odenthal Gutsbesitzer und Gastwirth zu Gronau in der Bürgermeisterei Gladbach wohnhaft, sodann dessen sämmtlichen Kinder namentlich
    1. Jacob Odenthal Geschäftsführer zu besagtem Gronau,
    2. Johann Odenthal, Müller zu Gladbacher Mühle,
    3. Friedrich Odenthal, Brandwein—Brenner zu Gronau,
    4. Wilhelm Odenthal, Bäcker daselbst,
    5. Katharina Odenthal ohne Geschäft daselbst,
    6. Maria Christina Odenthal ohne Geschäft daselbst und
    7. die abwesende Anna Maria Odenthal, deren gegenwärtiger Aufenthalts Ort und Geschäft unbekannt ist, wofür der Vater und die übrigen sechs Geschwister sich stark machen und
  2. Maria Christina geborene Siegen Wittwe von Johann Odenthal Gutsbesitzerin zu Gladbacher Mühle, sodann deren einzige mit ihrem verlebten Ehemanne gezeugte Tochter Maria Christina Odenthal Ehefrau des Johann Krein Gutsbesitzer jetzt zu Steingasse früher zu Gladbacher Mühle, alle in der Bürgermeisterei Gladbach wohnhaft, welche beabsichtigen das ihnen gemein schaftlich zugehörige zu Gladbacher Mühle gelegene unter Artikel zweihundert sechzig auf den Namen Johann Krein und Artikel zweihundert ein und sechzig auf den Namen Urban Odenthal der Gemeinde Gladbach eingetragene Ackergut unter sich zu teilen, habe ich unterzeichneter Geometer das besagte Gut gemessen, und mit Zustimmung der genannten Interessenten in die nachbeschriebenen zwei Güterloose auseinandergesetzt, abgetheilt und ausgesteint.

Zufolge eines vor dem Notar Hilt zu Bensberg am fünfzehnten August achtzehnhundert drei und vierzig über den Nachlaß der verstorbenen Anna Gertrud geborene Siegen gewesene Ehefrau des genannten Herrn Urban Odenthal aufgenommenen Inventars sind die Erbantheile an dem Gute Gladbacher Mühle und an jenen zu Gronau welche dem Herrn Urban Odenthal so wie dessen Kinder aus dem Nachlaße ihrer verlebten Mutter zukommen, so wie jene welche aus dem Nachlaß des verlebten Johann Odenthal fallen, und an dessen einzige Tochter der erwähnten Ehefrau Krein übergehen, und endlich den Antheil welche die Mutter der Letzten, namentlich die Anna Christina geborene Siegen in Anspruch zu nehmen hat, und sämmtlich noch in Gemeinschaft bestehen, genau auseinandergesetzt.
Nach diesem Inventar und mit Rücksicht auf die hierbei zu Grunde gelegten vor dem Herrn Notar Hanf zu Bensberg am zehnten und dreizehnten September achtzehnhundert sechs Und dreißig und am vierten und dreizehnten October desselben Jahres vor demselben aufgenommenen Kauf und Vergleichsackten erhält von dem Gute Gladbacher Mühle,

  1. die Tochter des verlebten Johann Odenthal, namentlich Maria Christina geborene Odenthal, Ehefrau des Johann Krein ein und vierzig hundertzwanzigstel (41/120)
  2. Urban Odenthal ebenfalls ein und vierzig hundert zwanzigstel (41/120) und zufolge erwähntem Kaufakte als angekaufter Theil,
  3. die Wittwe von Johann Odenthal, Maria Christina geborene Siegen, neunzehn hundert zwanzigstel (19/120) und nach demselben Akten
  4. der Urban Odenthal und dessen sämmtliche Kinder gemeinschaftlich ebenfalls neunzehn hundert zwanzigstel (19/120). Das genannte Gut Gladbacher Mühle, haben die Gebrüder Urban und Johann Odenthal von ihren verlebten Eltern Jacob Odenthal und Anna Katharina Paffrath theils geerbt und den Rest von acht und dreißig, hundert zwanzigstel ist von der Wittwe des besagten Johann Odenthal und deren Schwäger Urban Odenthal gemäß vorgemeldeden Kaufakten käuflich erworben worden.

Nach den hier oben aufgeführten Erbantheilen an dem Gute, fällt demnach die eine Hälfte desselben auf die nacherwähnte Wittwe Johann Odenthal und ihre Tochter Maria Christina Odenthal und die andere Hälfte auf den besagten Urban Odenthal und dessen sämmtliche Kinder.

Erstes Los

Gebildet aus folgenden unter Artikel zweihundert ein und sechzig beschriebenen Parzellen.

Taxe in
Thlr Silbg Pf
1. das zu Gladbacher Mühle gelegene alte Wohnhaus bezeichnet mit Nummer zwei und dreißig, nebst den anstehenden Stallungen 225 - -
2. Ein Backhaus mit Backofen und unter haben den den Keller daselbst 300 - -
3. Eine Scheune daselbst 50 - -
4. Ein altes Backhaus daselbst 20 - -
5. Der nördliche Theil von dem Stücke Baumgarten daselbst,
Flur III Nro. 582/116 & 581/117 des Katasters nördlich neben eigenen Looses Ackerland, westlich neben dem gemeinschaftlichen Fahrwege, sonst neben dem Baumgarten und Ackerlande des zweiten Looses groß mit den hierauf stehenden Grundflächen der Gebäude: Einen Morgen, fünf und zwanzig Ruthen, neunzig Fuß.
225 27 -
6. Der nordwestliche Theil von dem Stücke Ackerland daselbst am Hofe, im Kataster am Kampberg genannt, Flur II Nro. 142/106 des Katasters, östlich neben dem Ackerland des zweiten Looses, nördlich neben dem gemeinschaftlichen Fahrwege, südlich neben eigenen Looses Baumgarten, und westlich neben Gerhard Keller gelegen, groß: Vier Morgen, hundert drei und dreißig Ruthen. 710 25 -
7. Der westliche Theil von dem Stücke Ackerland aufm Mühlenberg, Flur II, Nro. 140/115 & Nro. 125 des Katasters, westlich neben Gerhard Keller und dem zweiten Loose, östlich neben dem Ackerland des zweiten Looses und Wittwe Steinkrüger, südlich an den gemeinschaftlichen Fahrweg und nördlich an das Ackerstück des Urban Odenthal anschießend, hält ohne vier Ruthen, zwanzig Fuß an dem durchgehenden Fußwege, Acht Morgen, einhundert drei Ruthen 1200 3 4
8. Ein Stück Ackerland aufm Mühlenberg,
Flur II Nro. 108 des Katasters, zwischen dem Ackerland des Gerhard Keller und dem Pastorath Ackerlande nach Gladbach, südlich an die Hohlstraße anschießend, hält ohne vier Ruthen, achtzig Fuß an dem langs die Hohlstraße gelegenen, hierzu gehörigen Ufers:
Einhundert sechszehn Ruthen, sechszig Fuß.
103 19 4
9. Ein Stück Ackerland oberm Kessel am Pliesmülchen, im Kataster aufm Mühlenberg genannt,
Flur II Nro. 117 des Katasters, südlich neben eigenen Looses Busch, östlich neben dem Busche der Wittwe Lückerath, sonst neben dem Ackerlande des Gerhard Keller gelegen, groß: Zwei Morgen, ein und zwanzig Ruthen, zehn Fuß.
254 2 -
10. Ein Stück Ackerland am kleinen Aspel, im Kataster Marienhöhestück genannt,
Flur I Nro. 26 des Katasters, östlich neben dem Busche des Theodor Berger und Johann Löhe, westlich neben dem Ackerlande und nördlich neben dem Busche der katholischen Kirche Pastorath und Armen, südlich neben eigenen Looses Busch gelegen, groß: Zwei Morgen, hundert sechs und siebenzig Ruthen, vierzig Fuß
178 24 -
11. Der obere und südliche Theil von dem Stück Akkerland auf der Schützheide,
Flur III Nro. 587/476 des Katasters, südlich neben Gerhard Keller und nördlich neben dem ersten Loose, östlich neben dem Ackerlande der Gebrüder Fuehs und Ludwig Höderath, westlich neben Johann Linden und p. Schröder, hält ohne eilf Ruthen, dreißig Fuß an dem durchgehenden Fahrwege: Drei Morgen, fünf unf fünfzig Ruthen, zwanzig Fuß
264 16 -
12. Der obere und östliche Theil von dem Stücke Wiese in der Lochswiese genannt,
Flur II Nro. 138/95 des Katasters, östlich neben der Wiese des Jacob Maurenbrecher, und westlich neben dem zweiten Loose, nördlich neben dem Busch der Wittwe Heines und südlich neben dem Strunder-Bache gelegen, groß: Zwei Morgen, hundert ein und sechszig Ruthen, dreißig Fuß
347 16 -
13. Ein Stück Wiese an der Gladbacher Mühle,
Flur III Nro. 577/115 des Katasters, südlich neben dem Hofraume des zweiten Looses zur Mühle und dem Mühlenuntergraben, nördlich neben Gerhard Keller und dem Bächelchen, östlich an den gemeinschaftlichen Fahrweg anschießend, hält mit der Grundfläche des alten Backhauses: Einhundert acht und zwanzig Ruthen, zehn Fuß
128 3 -
14. Der nördliche Theil von dem Stücke Busch hinter der Gladbacher Mühle, im Mühlenbroich genannt, Flur III Nro. 575/112 des Katasters, südlich neben dem Strunder-Bache und dem Busche des zweiten Looses, nördlich neben dem Mühlen-Untergraben, östlich an den zur Mühle abgetheilten Hofraum und westlich an den Bach anschießend, groß: Einen Morgen, neun und dreußig Ruthen, siebenzig Fuß. 170 26 4
15. Ein Stück Busch im kleinen Aspel, Flur I Nro. 39 des Katasters, südlich und westlich neben dem Ackerlande des Arnold Fläschenberg, östlich neben Peter Hölzer und dem Rottlande zum Roßgute, nördlich an eigenem Looses Ackerland anschießend, groß Drei Morgen, hundert neun und siebenzig Ruthen, fünfzig Fuß. 143 27 -
16. Der nördliche Theil von dem Stücke Busch im großen Aspel, Flur I Nro. 130/44 des Katasters, nördlich neben Heinrich Gierlich, und Wilhelm Lück, südlich neben dem zweiten Loose, westlich an den Pastoraths-Busch und östlich an das Ackerland der Wittwe Griehs anschießend, hält ohne sechs und zwanzig Ruthen an durchgehendem Fußwege Dreizehn Morgen, hundert sieben und fünfzig Ruthen, zehn Fuß, abgeschätzt mit dem Schlag- und Kopfholz zu 1038 1038 8 3
17. Der vordere und südliche Theil von dem Stücke Busch in der Lohe, Flur III Nro. 386/302 des Katasters, nördlich neben dem zweiten Loose, östlich an den Busch des Wilhelm Borsbach anschießend, groß: Fünf Morgen, ein und fünfzig Ruthen, dreißig Fuß. 320 22 9
18. Ein Stück Busch am Pliesmühlchen, im Kataster am Berg genannt, Flur II Nro. 87 des Katasters, westlich neben dem Busche des Gerhard Keller und Wittwe Wackerzapp, östlich neben Wittwe Lückerath, nördlich an eigenen Looses Ackerland und südlich an den Strunderbach anschießend, hält ohne drei und zwanzig Ruthen, zehn Fuß an durchgehenden gemeinschaftlichen Wegen: Einen Morgen, hundert sechszig Ruthen, siebenzig Fuß. 143 4 2
19 Ein Stück Busch aufm Immetchen am Tirbesheidchen, im Kataster Rommerscheiderfeldchen genannt, Flur II Nro. 82 des Katasters, nördlich neben den Büschen des Johann Berg, Gerhard Dahl, und Wittwe Johann Griehs, südlich neben Gerhard Keller, westlich an den Busch des Peter Manshäuser anschießend, hält ohne sechs Ruthen an durchgehendem Fußwege: Zwei Morgen, hundert acht Ruthen, zwanzig Fuß. 190 16 6
20. Ein Stück Busch am Rommerscheiderfeld, auch an der Einer Eich genannt, Flur II Nro. 55 des Katasters, neben der Büschen der Erben Osenau und Adolph Häck, sonst neben Ackerparzellen des Peter Manshauser, Gerhard Dahl, Johann Peter Schmitz und Erben Osenau, groß: Einen Morgen, hundert fünf und zwanzig Ruthen, fünfzig Fuß. 214 7 6
21. Der vordere und nordwestliche Theil von dem Stücke Busch in der Hofe, Flur II Nro. 135/35 des Katasters, westlich neben dem Busche des Gerhard Keller und östlich neben dem zweiten Loose, südlich an den Busch des Wilhelm Gerhartz und nördlich an den Siefen anschießend, hält ohne die Hälfte des nördlich durch den Siefen und über die Grenze daselbst gehenden Fahrweges, neun Morgen, vier und achtzig Ruthen. 791 20 -
22 Die sämmtliche diesem Loose zugetheilte in eigenen Looses stehenden Eichenstämme, nebst den im Wieschen an der Mühle stehenden Tannenbaume, zusammen abgeschätzt zu 516 16 -
Größe des ersten Looses, Sieben und Sechszig Morgen, sechs und vierzig Ruthen, Sechszig Fuß preußisch an Grundfläche, und siebentausend, siebenhundert achtzehn Thaler, eilf Silbergroschen, fünf Pfennige im Schätzungswerth. 7718 11 5
Zweites Loos.

gebildet aus folgenden unter Artikel zweihundert und sechszig bezeichneten Parzellen.

1. Einen Kuhstall mit Futterei zu Gladbacher Mühle in eigenen Looses Hofraum stehend abgeschätzt 250 - -
2. Der südliche Theil von dem Stücke Baumgarten und anliegender Hütte Busch nebst dem hierin gelegenen Fischweier daselbst, Flur III Nro. 580/ 117, 584/116 & ex 576/112 des Katasters; südlich neben dem Bache und nördlich neben dem Baumgarten und Hofräume des ersten Looses, westlich an den Fahrweg und östlich an eigenen Looses Ackerland und Garten anschießend, groß: Einen Morgen, sechs und sechszig Ruthen, vierzig Fuß. 236 12 -
3. Ein Stück Garten mit anliegendem Ackerland am Hofe der Garten Flur III Nro. 583/119 im Kataster Gladbacher Mühlenbroich und das Ackerland Flur II Nro. 143/106 am Kampberg genannt, südlich neben dem Strunder Bache, nördlich neben dem gemeinschaftlichen Fahrweg nach dem Mühlenberge, westlich neben eigenen Looses Baumgarten, und dem Ackerland des ersten Looses, östlich neben eigenen Looses Busch am Kampberg und dem Ackerlande und Garten der Wittwe Lückerath, groß: Sechs Morgen,einhundert vier Ruthen, vierzig Fuß. 852 24 -
4. Die vorderste Spitze von dem großen Stücke Ackerland aufm Mühlenberge, Flur II ex Nro. 141/ 115 des Katasters, südlich neben dem ausgelegten Fahrweg, nördlich neben dem Ackerlande des Gerhard Keller und Johann Linden, östlich an das Ackerstück des ersten Looses, und westlich an Gerhard Keller anschießend, hält mit dem Ufer und ohne eine Ruthe an der Hälfte des nördlich über die Grenze führenden Fußweges: Einhundert sieben Ruthen. 89 5 -
5. Der östliche Theil von dem nämlichen Stücke Ackerland daselbst, Flur idem Nro. 139/115 östlich neben dem Ackerlande des Peter Will, Adam Brinkmann, Heinrich Kierspel und Gerhard Keller, westlich neben dem ersten Loose, südlich an den gemeinschaftlichen Feldfahrweg anschießend, groß ohne drei Ruthen, neunzig Fuß an dem durchgehenden Fußwege: Sechs Morgen, hundert eine Ruthe, neunzig Fuß 984 27 6
6. Ein Stück Ackerland am Kümpel im Kataster aufm Mühlenberg genannt, Flur II Nro. 121 & 122 des Katasters, westlich neben dem Ackerlande des Adam Brinkmann, Heinrich Kierspel und Peter Wiell, östlich neben dem Busche des Johann Löhe, südlich an Wittwe Wiesdorf und nördlich an den Busch und an das Ackerland des Peter Will anschießend, hält mit dem Feldgarten und der anliegenden Hütte Busch und ohne drei Ruthen achtzig Fuß an der Hälfte des über die südliche Grenze gehenden Fußweges: Drei Morgen, hundert vier und zwanzig Ruthen, zehn Fuß. 368 28 4
7. Der untere und der nördliche Theil von dem Stücke Ackerland wovon früher einen Theil Baumgarten war, auf der Schützheide, der hierselbst erwähnte Baumgarten im Kataster oberste Steingasse genannt, Flur III Nro. 178 und 588/476 des Katasters südlich neben dem Ackerlande des ersten Looses, nördlich neben dem Garten des Jacob Steinkrüger, östlich neben den Ackerparzellen des Heinrich Köster, Ludwig Hoederath und Wittwe Lückerath, westlich neben dem Fahrwege von Gladbach, nach Sand
und Johann Linden, groß: Einen Morgen, hundert neun und fünfzig Ruthen, zwanzig Fuß.
226 4 -
8. Ein Stück Ackerland am Buchholz im Kataster am Förstchen genannt,
Flur I Nro. 108/18 des Katasters, östlich neben dem Busche des Konrad und Peter Hölzer, nördlich neben dem Kommunal-Weg und sonst neben dem Ackerlande zum Roßgute gelegen, groß: Einen Morgen, dreißig Fuß
70 4 -
9. Ein Stück Wiese an der Steingasse, Flur III Nro. 125 des Katasters, westlich neben dem Hofraume und Garten des Johann Linden, östlich neben dem von Johann Krein angekauften aus dem Steingasser Gute herrührenden Garten und Wiese, nördlich an den Strunder Bach anschießend, groß: Neun und neunzig Ruthen, dreißig Fuß 66 6 -
10. Den vorderen und westlichen Theil von dem Stücke Wiese in der Lochswiese Flur II Nro. 137/95 des Katasters, westlich neben der Wiese des Peter Manshäuser, Gerhard Bellen und Wittwe Osenau, östlich neben dem ersten Loose, nördlich an der Wiese des Peter Manshäuser und südlich an den Strunder Bach anschießend, groß: Drei Morgen, eilf Ruthen, vierzig Fuß. 367 18 -
11. Der südliche Theil von dem Stücke Busch hinter der Gladbacher Mühle, im Mühlenbroich genannt, Flur III, Nro. 576/112 & ex 578/115 des Katasters, südlich neben dem Bache und nördlich neben eigenen Looses Hofraum zur Mühle und dem Busche des ersten Looses, östlich an den Fahrweg von der Mühle nach Wattsack anschießend groß ohne zehn Ruthen an dem durchfließenden Bache: Einen Morgen, zwei und vierzig Ruthen, vierzig Fuß. 172 29 -
12. Ein Stück Busch am Kampberg im Kataster Müllenberg genannt, Flur II Nro. 105 des Katasters, südlich neben den Ackerparzellen, der Wittwe Wackerzapp, Kaspar Wessel und Wittwe Lückerath, nördlich neben dem gemeinschaftlichen Fahrwege westlich neben eigenen Looses Ackerland, und östlich neben dem Busche der Wittwe Wackerzapp und Gerhard Keller, hält drei Morgen, hundert vier Ruthen, achtzig Fuß, abgeschätzt zu 488 21 8
13. Ein Stück Busch am Wiesenberg, im Kataster am Pliesmülchen genannt, Flur II Nro. 88 des Katasters südlich neben der Wiese und östlich neben dem Busche des Gerhard Keller, nördlich neben Heinrich Lütgen und westlich neben Wittwe Lückerath, hält ohne vier Ruthen, zwanzig Fuß an durchgehendem Fahrweg nach den Wiesen: Einen Morgen, sechs und neunzig Ruthen, achtzig Fuß. 56 19 -
14. Ein Stück Busch am Immetchen, im Kataster im Kaulen Busch genannt, Flur II Nro. 63 des Katasters,  östlich neben dem Rottlande des Johann Peter Griehs und Peter Manshäuser, westlich neben  Johann Schmitz, nördlich neben dem Busche des Johann Löhe und südlich neben Theodor Berger, groß:  Einen Morgen, hundert vier Ruthen. 172 10 -
15. Ein Stück Busch am Doktorsberg, Flur II, Nro. 62 des Katasters, nördlich neben Theodor Berger, westlich neben Adolph Selbach, sonst ganz neben den Büschen des Johann Löhe gelegen, groß Drei Morgen, sieben Ruthen, zwanzig Fuß. 182 12 -
16. Der östliche Theil von dem Stücke Busche der Hofe, Flur II ex Nro. 136/35 des Katasters, östlich neben Heinrich Wild, und westlich neben dem ersten Loose, südlich an Theodorus Kirch und Wilhelm Girhartz und nördlich an den Siefen anschießend, hält bis in die Mitte des Siefens: Neun Morgen, vier und achtzig Ruthen 1018 5 -
17. Der nördliche Theil von dem Stücke Busch in der Löhe, Flur III Nro. 585/302 des Katasters, nördlich neben Gebrüder Fuehs und Erben Odenthal, südlich neben dem ersten Loose, östlich an den Busch des Peter Karhoff und Wilhelm Borschbach anschießend, groß: Vier Morgen, hundert sieben und dreißig Ruthen, achtzig Fuß 260 1 9
18. Ein Stück Busch am Buchenholz, am Förstchen genannt, Flur I Nr. 106/9 des Katasters, südlich und westlich neben dem Pastorathsbusch und östlich neben dem Ackerlande zum Roßgute, nördlich an den Kommunalweg anschießend, groß: Zwei Morgen, neun und dreißig Ruthen zwanzig Fuß. 184 11 8
19. Ein Stück Busch in der Mausbach im Kataster am Buchholz genannt, Flur I Nro. 6 des Katasters, nördlich neben dem Rottlande des Johann Wilhelm Paas und Johann Löhe, südlich neben dem Pastoraths Busch, westlich an Peter Fett und Johann Borschbach anschießend und groß: Einen Morgen, hundert sechszig Ruthen, achtzig Fuß. 199 3 -
20. Den vorderen und südlichen Theil von dem Stücke Busch im großen Aspel Flur I Nro. 131/44 des Katasters, südlich neben dem Ackerlande des Theodor Berger, dem Roßgut und Pastorathsbüsche, westlich an das Ackerland des Theodor Berger, und Konrad Hölzer, östlich an das Ackerland des Wilhelm und Wittwe Johann Griehs anschießend, hält ohne acht Ruthen, vierzig Fuß an durchgehendem Fußwege: Zwölf Morgen, hundert dreißig Ruthen, zwanzig Fuß 891 13 -
21. Die im Busche im großen Aspel aufm ersten Loose stehende mit Nro. 2 bis einschließlich Nro. 32 bezeichnete Eichenstämme zusammen abgeschätzt zu 50 25 -
22. Der übrige auf diesem Loose stehende Hochwald bestehend in Eichenstämmen zusammen abgeschätzt zu 465 - -

Größe des zweiten Looses 7654 6 7
Wiederholung
Morg Ruth Fuß



Größe des ersten Looses 67 46 60
7718 11 5
Größe des zweiten Looses 67 57 20
7654 6 7
Ueberhaupt 134 97 80
15372 18 -
Hieraus erhält jedes Loos
an Werth die Hälfte mit
7686 9 -
Hiernach hat


a, das erste Loos zu Werth zuviel 32 2 5
b, das zweite Loos an Werth zuwenig 32 2 5
Bedingungen
  1. Nach vorstehender Abschätzung der beiden Loose hat zur Werthgleichstellung des Loose das erste Loos an das zweite die Summe von zwei und dreißig Thaler, zwei Silbergroschen, fünf Pfennige zu bezahlen, welche Herausgabe am eilften November künftigen Jahres bezahlt werden soll, und zwar mit Zinsen zu vier Prozent, welche am ersten Mai dieses (Jahres) zum ersten Male bezahlt werden sollen.
  2. Die Mahlmühle mit den dazu gehörigen Geräthschaften, nebst zwei und fünfzig Ruthen, siebenzig Fuß Ober- und Untergraben Flur III Nro. 113, sodann ferner der Mühlenplatz und Hofraum um die besagte Mühle, Flur III Nro. 579/114, ex Nro. 576/112 & ex Nro. 578/115 des Katasters, begrenzt südlich von dem Busche des zweiten Looses, westlich und nördlich neben dem ersten Loose und östlich an den Fahrweg anschießend, hält ohne sieben Ruthen, vierzig Fuß an dem durchgehenden Mühlengraben, vier und fünfzig Ruthen, dreißig Fuß, und endlich drei und sechszig Ruthen Wiese, zwischen dem Strunder-Bache und und dem Obergraben gelegen, westlich an den Fahrweg anschießend, Flur idem ex Nro. 576/112 des Katasters, sollen den beiden Loosen gleichmäßig zugehören und von denselben gemeinschaftlich benutzt werden, jedoch soll dem einen oder anderen dieser Loose das Recht zustehen diese Gemeinschaft zu jeder Zeit aufzuheben.
  3. Die im Busche zum großen Aspel aufm ersten Loose stehende mit Nummer zwei bis einschließlich Nummer fünfzehn bezeichneten Eichenstämme, welche dem zweiten Loose zugetheilt worden sind, hat das genannte zweite Loos bis zum ersten Mai künftigen Jahres zu fällen und weg zu schaffen.
  4. Das zweite Loos soll befugt sein, das Wasser aus seinem Baumgarten respektive Pfuhl daselbst der bisherigen Ableitung nach unterm Wege her, dann über das gemeinschaftliche Eigenthum an der Mühle bis an den Bach zu führen, ohne hierfür eine Vergütung zu erstatten, jedoch hat das besagte zweite Loos die besagte Ableitung auf eigene Kosten in Stande zu erhalten.
  5. Die gegenwärtige Eigenthümer der Mühle so wie deren Rechtsnachfolger sollen befugt sein bei Reinigung des Ober- und Untergrabens zur Mühle, insofern derselbe von den Eigenthümern diese: beiden Loose begrenzt wird, den Auswurf aus dem besagten Graben auf den Ufern respective auf das Eigenthum dieser Loose zu werfen, die Mühlen—Eigenthümer sollen aber verpflichtet sein diesen ausgeworfenen Grund sobald derselbe ausgetrocknet ist wieder fort zu schaffen.
  6. Inhaber des zweiten Looses sollen befugt sein, von dem Stücke Ackerland des ersten Looses am Hofe und zwar daselbst vom Ufer am Hofe fünf und zwanzig Schachtruthen Grund zur Ausfüllung des Pfuhles im Hofe bis zum ersten Januar nechsten Jahres zu nehmen; das erste Loos hat aber das Recht die Oberfläche von einem halben Fuß Tiefe von der besagten Stelle zunächst wegzunehmen.
  7. Der bisher nach den Buschen der beiden Loose in der Hove bestehende Fahrweg durch den Busch des ersten und zweiten Looses soll von den beiden Loosen zum Fahren und Gehen gemeinschaftlich benutzt werden dürfen, und zwar soll das erste Loos um in seine obere Theile seines Busches zu gelangen, durch den Busch des zweiten Looses und das zweite Loos demselben Wege nach durch den Busch des ersten Looses und sofort dem bisherigen Wege nach fahren dürfen ohne hierfür eine Vergütung zu erstatten, sollte aber für die Folge der Weg unten aus dem Siefen langs den Berg und über das Grundstück des Gerhard Keller neu ausgelegt werden, so sollen diese Loose gleichmäßig zur Herstellung dieses Weges beitragen.
  8. Das erste Loos soll befugt sein zu seinem Busche im großen Aspel über den anliegenden Busch des zweiten Looses, und zwar unten langs die östliche Grenze vorbei, zu fahren und zu gehen ohne hierfür eine Vergütung zu erstatten.
  9. Das erste Loos soll berechtigt sein, zu seiner Wiese in der Lochswiese Flur II Nro. 138/95 des Katasters, über die anliegende Wiese des zweiten Looses und zwar von der Wiese des Gerhard Keller an, über die Anhöhe in der besagten Wiese des zweiten Looses zu fahren und zu gehen insofern dieses zu jederzeit erfor derlich sein wird, ohne hierfür eine Entschädigung zu erstatten.
  10. Der bisher bestandene Kirch und Mühlen—Fußweg vom Fahrwege vor der Mühle an, sofort über den Hofraum zur Mühle langs die nördliche Seite der Mühle vorbei, dann durch den Busch des erster Looses Flur III Nro. 577/112 bis unten an das Brückelchen am Pfeiffershause, soll von den beiden Loosen zum Gehen gebraucht werden dürfen ohne hierfür eine Vergütung zu erstatten.
  11. Alle übrigen nach den verschiedenen Grundstücken der beiden Loose führende nöthige Wege, sollen auch für die Folge in der bisherigen Lage langs und über die besagte Loose erhalten und zum Fahren und Gehen von diesen Loosen gemeinschaftlich benutzt werden dürfen.
  12. Zur Bewäßerung der sogenanten Lochswiese sollen die beiden Loose das Wasser zu gleichen Antheilen zu benutzen haben.
  13. Die auf dem Gute zum Vortheil der katholischen Kirche zu Gladbach haftende Oelrente soll von diesen beiden Loosen gemeinschaftlich abgetragen respektive abgelößt werden.
  14. Bei der von den genannten Interessenten unter ihnen vorgenommene Ziehung der Loose, ist das erste Loos dem Herrn Urban Odenthal und dessen Kinder, und das zweite Loos der Maria Christine Siegen und deren Tochter Maria Christine (Krein) geborene Odenthal anerfallen, und haben dieselben bereits in Besitz und Genuß genommen, und zugleich die Umschreibung in das Grundsteuer Kataster pro 1848 bewirken lassen. Ausgefertigt zu Scharrenberg in Odenthal am sechszehnten Mai des Jahres eintausend achthundert acht und vierzig.

Der Geometer Fehl

Die Wittwe von Johann Odenthal heißt Maria Christina geborene Siegen.
Beigefügt dem Depositions- und Bestätigungsakte vom heutigen Tage und von sämmtlichen Beteiligten den Zeugen und dem Notar nach Verlesung und Genehmigung unterschrieben. Geschehen zu Gronau am ein und zwanzigsten Oktober achtzehn hundert acht und vierzig.

Maria Christina Odenthal. Katharina Odenthal
J. Jacob Odenthal Friedrich Odenthal
Joh. Odenthal Urb. Odenthal
Wilhelm Odenthal Maria Christina Siegen
Maria Christina Odenthal
Johann Krein Theodor Näschen
Nicolaus Gewalts

Hilt Notar